Was genau zählt eigentlich zu Schönheitsreparaturen….

Die neue Wohnung wurde frisch renoviert, aber was ist mit der Alten…..

Schönheitsreparaturen
Schönheitsreparaturen

Sind Sie zu Schönheitsreparaturen verpflichtet und was genau fällt denn darunter…?

Schönheitsreparaturen sind:

  • Verschließen von Bohrlöchern,
  • Streichen der Decken- und Wandflächen,
  • Tapezieren, falls z.B. die Raufaser schon so oft überstrichen wurde, dass keine Struktur mehr sichtbar ist,
  • Türen und Türrahmen lackieren
  • Heizkörper lackieren

Für die Malerarbeiten ist nicht zwingend ein Fachbetrieb zu beauftragen, jedoch müssen diese fachmännisch ausgeführt werden, dass heißt die Flächen dürfen nicht streifig sein, bzw. keine Lacknasen, Pinselhaare, Tapeten dürfen nicht übereinander geklebt werden usw.

Falls Sie ausziehen möchten, vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit ihrem Vermieter, um abzuklären welche Schönheitsreparaturen er für angemessen hält.

Bitte beachten Sie beim Auszug, dass die Renovierungsarbeiten rechtzeitig ausgeführt werden, damit Ihnen keine weiteren Kosten wie z.B.  Mietzahlungen über den Kündigungstermin hinaus entstehen.

Sollten die Arbeiten nicht ordnungsgemäß/fachgerecht ausgeführt worden sein, so muss Ihnen der Vermieter eine Frist setzen, innerhalb derer die Arbeiten vernünftig fertigzustellen sind. Lassen Sie diese Frist ungenutzt verstreichen, so kann der Vermieter auf Ihre Kosten einen Handwerker beauftragen. Verschiebt sich hierdurch bedingt der Übergabetermin der Wohnung, so entstehen Ihnen hier nachdem noch ein halber oder ganzer Monat weitere Kosten für die Miete, da diese nicht rechtzeitig weiter vermietet werden kann.

Fazit: Bitte regeln Sie diese Angelegenheit frühzeitig, informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Vermieter und dokumentieren Sie alles schriftlich, um spätere Unklarheiten, Rechtsstreitigkeiten mit Ihrem Vermieter zu vermeiden.

Es grüßt herzlichst

Marieluise Borsch

Wanddesign Einfach ANDERS

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