Wie vermeide ich Stress mit dem Vermieter

Um späteren Stress mit dem Vermieter zu vermeiden, sollten Sie folgende Punkte beherzigen, denn nur was schriftlich festgehalten wurde, ist auch später oder nach Jahren noch nachweisbar.

Wohnungsübergabeprotokoll/Wohnungsabnahmeprotokoll
So können Sie Stress beim Ein- oder Umzug vermeiden:

Zerkratztes Parkett, kaputte Badewannen, defekte Lichtschalter, Fenster und Bohrlöcher an nahezu jeder Wand: Wenn Sie aus Ihrer alten Wohnung aus- und in die neue Wohnung einziehen, sollten Sie sich um solche Mängel kümmern, um spätere Unklarheiten zu vermeiden, denn spätestens beim Auszug kommt es sonst meistens zu Streitigkeiten mit dem Vermieter.

Damit auf jeden Fall klar ist, wer für welche Mängel verantwortlich ist, empfiehlt es sich, beim Umzug sowohl für die neue als auch für die alte Wohnung ein Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen.

Warum ?

Es gibt hierzu selbstverständlich keine gesetzliche Verpflichtung, sondern dient ausschließlich zu Ihrer eigenen Sicherheit. Ein solches Wohnungsübergabeprotokoll wird dann wichtig, wenn Sie wieder ausziehen, um Missverständnisse zu vermeiden und Streitigkeiten zwischen den Parteien zu verhindern. Wichtig zu wissen: Wird ein solches Wohnungsübergabeprotokoll von beiden Parteien angefertigt und unterschrieben, akzeptieren Mieter und Vermieter auch dessen Inhalt.

Das heißt: Spätere Mängel können dann in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

Was sollte im Übergabe/Abnahmeprotokoll vermerkt werden ?

Normale Bohrlöcher in den Wänden sind hier natürlich nicht gemeint. Allerdings, falls sich Bohrlöcher in Fliesen oder deren Fugen befinden dann schon. Kratzer z.B. im Parkett oder beschädigte Fliesen, gravierende Macken in Türen und Türrahmen, Badewanne, Waschbecken …etc. sollten hier aufgeführt werden, die der eine oder der andere noch beseitigen muss. Wer dafür verantwortlich ist, sollte allerdings schon im Wohnungsübergabeprotokoll geregelt werden – genauso wie eine Frist, in der die Arbeiten erledigt werden sollen.

Ein wichtiger Punkt sind auch die Schönheitsreparaturen, oder wer bei Ein- oder Auszug renovieren muss, achten Sie darauf, dass falls Sie bei Einzug selbst renoviert haben, dass im Vertrag/Wohnungsübergabeprotokoll auch angegebenen ist, dass Sie die Wohnung dann tatsächlich unrenoviert zurückgeben können.

Was gibt es noch zu beachten?

Mieter sollten vor allem daran denken, dass sie einen Zeugen mit zur Wohnungsübergabe nehmen, damit Aussagen des Vermieters später auch belegt werden können. Fotos von eventuellen Mängeln/Zustand der Wohnung können auch sehr hilfreich sein, damit spätere Behauptungen auch dokumentiert werden können.
Unterschreiben Sie niemals Wohnungsübergabeprotokolle, die nicht den Tatsachen entsprechen bzw. wenn nicht alle unklarheiten geklärt sind.

Grundsätzlich gilt: Damit Sie rechtlich gesehen immer auf der sicheren Seite sind, sollten Sie alle Vereinbarungen mit dem Vermieter schriftlich festhalten.

Es grüßt herzlichst

Ihr Malerteam Borsch

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