Eine gute Beratung ist bei uns selbstverständlich…., denn
der Kunde ist nunmal meistens ein Laie in diesem Bereich und daher obliegt es stets dem Fachmann, den Kunden vor eventuellen für ihn nicht absehbaren Schäden, oder unnötigen Kosten zu bewahren.
Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um eine Hausfrau oder aber um einen Rechtsanwalt handelt, da die technischen Gesichtspunkte, die bei der Ausführung von diversen Malerarbeiten zu beachten sind, vom Kunden in der Regel nicht beurteilt werden können.
Daher nehmen wir unsere beratende Tätigkeit sehr ernst und jeder Kunde wird von uns entsprechend ausführlich und verständlich aufgeklärt und beraten.
Hier ein Beispiel aus dem Alltag:
In der letzten Woche sollte in einem Ladenlokal, nachdem die Wände und Decken frisch mit einem Kalksanierputz behandelt wurden, mit einem Anstrich versehen werden.
Der Kunde, ein Rechtsanwalt und Stammkunde, wünschte das wir die Malerarbeiten trotz erhöhter Feuchtigkeit (hier musste man eigentlich noch nicht einmal messen, da dies schon mit dem bloßen Auge sichtbar war) ausführen, da die neue Mieterin bereits wenige Tage später Ihr Ladenlokal eröffnen wollte und ansonsten weitere erhebliche Kosten auf ihn zukommen würden. (Schadensersatz)
Gewährleistungsansprüche würde er auch bei späteren Schäden nicht stellen. Das glaubten wir ihm sogar aufs Wort, trotzdem waren wir uns sicher, dass er die Hintergründe bzw. technischen Gesichtspunkte bis dato nicht wirklich verstanden bzw. wahrgenommen hatte.
Nach mehreren Gesprächen konnten wir den Kunden jedoch davon überzeugen, dass ein Anstrich, auch wenn eine Silicatfarbe (Feuchtraumfarbe) verwendet werden würde, auf feuchte Wände letztendlich einen viel größeren Schaden an der Bausubstanz verursachen würde, der je nachdem nicht mehr oder nur sehr kostenaufwendig und dann bei laufendem Geschäftsbetrieb, oder es müßte hierzu evtl. das Gechäftslokal sogar für mehrere Tage geschlossen werden, zu beheben wären.
Häufig kommt es vor, dass wir auch bei Kunden, für die wir das neu erworbende Eigenheim bereits gestaltet haben, abschließend die Auszugsrenovierung der alten Wohnung übernehmen sollen.
So auch in diesem Fall, hier wünschte der Kunde das entfernen der alten Rauhfasertapete, eine Neutapezierung inklusive des Anstriches. Allerdings war die Tapete noch in einem so guten Zustand, so dass diese vorgehensweise vollkommen überflüssig war, da ein einfacher Anstrich vollkommen ausreichend war.
Auch hier haben wir in mehreren Gesprächen dem Kunden solange davon abgeraten, bis auch er letztendlich überzeugt war. Die Abnahme des Vermieters hat inzwischen auch stattgefunden und der Vermieter hatte natürlich keinerlei Beschwerden. Natürlich möchten auch wir Geldverdienen, aber niemals mit unfairen Mitteln.
Je nach Untergrund und Art der gewünschten Malerarbeiten, sind vor Ausführung spezielle Untergrundprüfungen erforderlich, damit ein optimales Endergebnis garantiert werden kann.
z.B. hier eine Gitterprobe vor einer Lackierung, damit man den am besten geeigneten Lack für diese Fläche auswählen kann, um den optimalsten und längsten Schutz gewährleisten zu können.
Von diesen Beispielen könnten wir Ihnen so einige nennen.
Damit Sie als Kunde stets gut beraten sind und vor eventuellen Schäden verschont bleiben, sollten Sie daher stets einen Fachbetrieb Ihres Vertrauens, beauftragen.
Sie möchten mit uns in Kontakt treten, dann sind Sie jetzt noch einen Klick weit entfernt.
Es grüßt herzlichst
Ihr Malerteam Borsch